Untersuchung der Trinkwasserqualität 2024

Das Trinkwasser im Gemeindegebiet Rangendingen wird von der Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe aus dem Wasserwerk Hirrlinger Mühlen in Rangendingen-Bietenhausen im Starzeltal geliefert.
Nach der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 sind die Versorger verpflichtet die Trinkwasserqualität nach den mikrobiologischen Untersuchungen sowie den chemischen Untersuchungen alljährlich bekannt zu geben und somit zu veröffentlichen und dabei auch die Aufbereitungsstoffe und ihre Konzentration in den Aufbereitungsanlagen mitzuteilen.

Die schriftlichen Untersuchungsberichte des Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen, werden auszugsweise im Wortlaut wiedergegeben:
 
Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe (Befund vom 24.04.2024)
 
Mit der ermittelten Gesamthärte von 2,00 mmol/l (11,2 °dH) ist das Wasser nach dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG“ in der derzeit gültigen Fassung in den Härtebereich „mittel“, der den Bereich von 1,5 mmol/l bis 2,5 mmol/l abdeckt, einzuordnen. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 2,00 mmol/l aus Karbonathärte, so dass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.

Hygienisch-chemisch ist das Wasser von einwandfreier Beschaffenheit, da die hierfür relevanten Parameter Ammonium, Nitrit und Phosphat jeweils nicht bzw. in Konzentrationen unter dem Grenzwert festzustellen waren.

Der Nitratgehalt liegt mit 24,0 mg/l unter dem Grenzwert von 50 mg/l (Trinkwasserverordnung vom 19.06.2020). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten.

Der ermittelte Sauerstoffgehalt liegt mit 10,7 mg/l in einem für Trinkwasser günstigen Bereich über dem aus korrosions-chemischer Hinsicht geforderten Mindestgehalt von 3,0 mg/l.

Mangan konnte nicht und Eisen konnte in einer Konzentration weit unter dem Grenzwert nachgewiesen werden.

Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 21 der TrinkwV (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 (2013-01) die folgende Tabelle.

Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre hinsichtlich der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit sind alle oben genannten Materialien geeignet.
Korrosionsvorgänge die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 (2013-01) gilt, wenn keine besondere Prüfung vor Ort stattgefunden hat. In besonderen Ausnahmefällen können gesonderte örtliche Prüfungen erforderlich sein. Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der Hausinstallation zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.

Wenn in bestehenden Installationssystemen als Folge ungünstiger Wasserbeschaffenheit und Betriebsbedingungen oder unsachgemäßer Werkstoffauswahl die gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit nicht einzuhalten sind, kann durch Schutzmaßnahmen einer Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit entgegen gewirkt werden. Der Nachweis der Wirksamkeit erfolgt nach DIN 50934-1 (2000-04) und DIN 50934-2 (2000-04).
Auch die weiteren nach Anlage 1, 2 und 3 der Trinkwasserverordnung durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen.

Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die vorliegende Wasserprobe im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt.

Haigerloch, 11.09.2024
 
Manfred Haug
Verbandsvorsitzender der Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe

(Erstellt am 17. September 2024)

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