Lebenslagen

Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern

Den leiblichen Eltern steht, unabhängig von der elterlichen Sorge das Recht und die Pflicht zu, ihr Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen. Das gilt auch nach dem Entzug des Sorgerechts.

Gleichzeitig hat auch das Kind ein Umgangsrecht mit den Eltern; es ist aber anders als die Eltern nicht zum Umgang verpflichtet.

Weiterhin können auch zum Beispiel Großeltern, Geschwister, ehemalige Lebenspartner von Mutter oder Vater oder auch ehemalige Pflegeeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dies dem Kindeswohl dient. Menschen, die für das Kind wichtig sind, sollen für das Kind verfügbar und zugänglich bleiben. Dadurch sollen Brücken zwischen den Lebensabschnitten des Kindes geschaffen und Brüche verhindert werden.

In Konfliktsituationen sollen Eltern oder Pflegeeltern stets nach Lösungen zu suchen, bei denen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Das Jugendamt berät Sie zu Fragen des Umgangsrechts.

Können sich Eltern über das Umgangsrecht nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils den Umgang regeln. Für Beschränkungen des Umgangsrechts ist das Familiengericht zuständig. Eine Umgangseinschränkung auf kurze oder längere Zeit ist nur zulässig, wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet ist. Bei Bedarf kann das Gericht anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit Dritter stattfinden darf (begleiteter Umgang).

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
  • § 1684f Umgang des Kindes mit den Eltern

Freigabevermerk

07.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

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unter Tel.: 07471-997931 oder
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dieringer@rangendingen.de

 
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