Lebenslagen

Testamentsformen

Die wichtigsten Testamentsformen sind:

  • eigenhändiges Testament
  • öffentliches Testament
  • außerordentliches Testament

Das eigenhändige und das öffentliche Testament sind "ordentliche Testamente". Das außerordentliche Testament ist eine besondere Form des Testaments und wird auch als Nottestament bezeichnet.

Sehr geläufig ist auch das gemeinschaftliche Testament, welches Ehe- und Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft aufsetzen können. Dieses kann sowohl eigenhändig als auch öffentlich geschehen.

Jugendliche können, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein öffentliches Testament errichten. Ab der Volljährigkeit gelten die allgemeinen Regeln.

Hinweis: Für die Testamentsgestaltung ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin oder einen Notar oder Notarin hinzuzuziehen. Diese können Sie über Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend beraten. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Wille im Todesfall zutreffend ermittelt und umgesetzt werden kann.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.