Lebenslagen

Güterstand

Für die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die Zugewinngemeinschaft gesetzlich vorgesehen.
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet im Grundsatz eine Gütertrennung. Die Vermögensmassen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen bleiben selbständig. Das bedeutet, Sie verwalten als Lebenspartner oder Lebenspartnerin Ihr eigenes Vermögen selbst. Sie müssen aber bestimmte Beschränkungen beachten, die den jeweils anderen schützen.

Endet die Lebenspartnerschaft, wird der Zugewinn zwischen den Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen ausgeglichen. Dazu werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen verglichen. Der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf Ausgleich.

Sie können aber auch andere Vereinbarungen zum Güterstand treffen.
Eine Möglichkeit ist die Gütertrennung. Hier bleibt das Eigentum getrennt und beide verzichten auf den Zugewinnausgleich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Gütergemeinschaft. Hier entsteht gemeinschaftliches Eigentum für die meisten vor und während der Ehe erworbenen Gegenstände.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft werden meistens in einem Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbart. Er muss notariell beurkundet werden. In einem Lebenspartnerschaftsvertrag lassen sich auch Unterhalt, Altersvorsorge und erbrechtliche Fragen regeln.
Sie können den Lebenspartnerschaftsvertrag nachträglich einvernehmlich ändern.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.