Lebenslagen

Dauernde Einbuße der Beweglichkeit

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 kann das Versorgungsamt beim jeweiligen Landratsamt eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit feststellen. Erforderlich ist die Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen.

Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann sowohl auf einem Schaden des Stütz- und Bewegungsapparates beruhen als auch auf die Schädigung von Organen zurückzuführen sein (z.B. bei Herz- und Lungenfunktionsstörungen mit einem GdB von 30). Sie kann auch bei inneren Krankheiten vorliegen, beispielsweise bei Schäden an den Sinnesorganen (z.B. bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30).

Vertiefende Informationen

Diese Einstufung ermöglicht die Inanspruchnahme eines Freibetrags bei der Einkommensteuer.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

27.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.