Lebenslagen

Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung jedes Alters ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. Eine qualifizierte und den jeweiligen Bedarfen entsprechende Bildung ist entscheidend, um an allen gesellschaftlichen Bereichen individuell teilnehmen zu können. Die Ermittlung der jeweiligen Bedarfe erfolgt über diagnostisches Handeln unterschiedlicher Professionen. Der Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung gilt für Menschen mit Behinderung wie für Menschen ohne Behinderung gleichermaßen.

 

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe beginnt für alle Menschen bereits mit der Geburt. Professionelle Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung unterstützen in dieser Phase Eltern, Erziehungsberechtigte und Familien von Kindern mit Behinderung. Im weiteren Verlauf der Biographie wird die Teilhabe gesichert über schulische und berufliche Bildungsangebote, gegebenenfalls eine akademische Ausbildung sowie unterschiedliche Formen der Weiterbildung von Menschen mit Behinderung.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.