Lebenslagen

Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung jedes Alters ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. Eine qualifizierte und den jeweiligen Bedarfen entsprechende Bildung ist entscheidend, um an allen gesellschaftlichen Bereichen individuell teilnehmen zu können. Die Ermittlung der jeweiligen Bedarfe erfolgt über diagnostisches Handeln unterschiedlicher Professionen. Der Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung gilt für Menschen mit Behinderung wie für Menschen ohne Behinderung gleichermaßen.

 

Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe beginnt für alle Menschen bereits mit der Geburt. Professionelle Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung unterstützen in dieser Phase Eltern, Erziehungsberechtigte und Familien von Kindern mit Behinderung. Im weiteren Verlauf der Biographie wird die Teilhabe gesichert über schulische und berufliche Bildungsangebote, gegebenenfalls eine akademische Ausbildung sowie unterschiedliche Formen der Weiterbildung von Menschen mit Behinderung.

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.