Lebenslagen

Ausländische Studierende

Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als ausländische Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird durch die Hochschule, bei der Sie sich bewerben, zunächst die Gleichwertigkeit geprüft.

Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten.

Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen im Text "Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen".

Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen.

Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

15.05.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.