Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen

Ob Sie berufstätig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtliche Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können jederzeit die darin gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Konto berichtigen lassen. Dazu stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden.

Zuständige Stelle

der zuständige Rentenversicherungsträger

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen rentenrechtliche Zeiten im Versicherungskonto vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu.

Stellen Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf fest, können Sie einen elektronischen Antrag auf Kontenklärung stellen. Den Antrag finden Sie in den Online-Services der Deutschen Rentenversicherung im Fachgebiet Versicherung.

Diesen Antrag können Sie auch unabhängig davon entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

Mit Ihrer ersten Renteninformation wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt.

Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben.Die Dokumente werden Ihnen dann auf dem Postweg zugesandt.

Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).

Alles auf einen Blick: Mein Kundenportal

Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Tipp: Halten Sie bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Rente gestellt und dabei festgestellt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, können Sie die fehlenden Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch Kopien der Unterlagen beifügen. Originalunterlagen bzw. bestätigte Kopien sind nur erforderlich, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.

Eine Bestätigung für Rentenzwecke ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung kostenlos.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde bzw. Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
  • Eheurkunden bei Namensänderung
  • Nachweise über
    • Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
    • Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche
    • Krankheitszeiten
    • Erwerbstätigkeit im Ausland

Kosten

keine

Hinweise

Hinweis: Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.

Freigabevermerk

29.07.2024 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.