Lebenslagen

Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen.

Ein Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn zusammen mit anderen Bürgern mit einem Bürgerbegehren einleiten.

Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative auf Gemeindeebene ist der Einwohnerantrag. Mit dem können Sie die Behandlung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeinderat beantragen.

Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen (Volksabstimmung), können Sie ein Volksbegehren einleiten.

Freigabevermerk

Stand: 06.11.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.