Lebenslagen

Überwachungsbedürftiges Gewerbe

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Während erlaubnispflichtige Gewerbe ausschließlich mit einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen, gibt es Tätigkeiten, für die zwar keine Erlaubnis erforderlich ist, die aber einer besonderen Überwachung unterliegen.

Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die nur von besonders zuverlässigen Personen ausgeführt werden sollten (zum Beispiel der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen oder Schlüsseldienste, das Betreiben von Auskunfteien und Detekteien).

Die Ausübung solcher Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde-/ Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

  • § 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe

Freigabevermerk

08.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.