Lebenslagen

Spezielle Arbeitsformen

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist. Ihm liegt eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Unbefristete "normale" Vollzeitarbeitsstellen haben in den letzten Jahren wieder stärker zugenommen als die sogenannten atypischen Beschäftigungsformen. Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.

Die Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis resultiert aus einem erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitsformen, die beispielsweise dem Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher entsprechen können. In der Regel haben atypische Beschäftigungsformen nicht das Ziel, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren.

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die Flexibilität. Auch Arbeitgeber haben durch atypische Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften rasch an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.

Freigabevermerk

23.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

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