Lebenslagen

Rückkehr in die Herkunftsfamilie

Die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie ist eine Chance: Das Kind kann unbeeinträchtigt von den Problemen seiner Eltern in einer Familie leben, während die Eltern sich auf sich selbst und die Verbesserung ihrer Situation konzentrieren können.

Ist nach einer bestimmten Dauer der Vollzeitpflege eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie beabsichtigt, kann im Hilfeplan festgelegt werden, dass die leiblichen Eltern ihr Kind beispielsweise zu vereinbarten Terminen besuchen oder für kurze Zeit auch selbst für ihr Kind sorgen können.

Wichtig ist eine positive Grundeinstellung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern .

Bei längeren Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten gemeinsam besprechen, wie die Betreuung des Kindes in Zukunft gestaltet werden soll.

Stellt das Jugendamt dabei fest, dass die Rückkehr in die Herkunftsfamilie dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wird im Rahmen der Hilfeplanung in der Regel ein schrittweises Vorgehen abgestimmt, damit das Kind in die neue Situation hineinwachsen kann.

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
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