Lebenslagen

Menschenhandel

Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung

Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen.

Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung

Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung liegt unter anderem vor, wenn eine Person mit dem Ziel beschäftigt wird, sie im Rahmen einer Beschäftigung auszubeuten. Die Arbeitsbedingungen sind dabei häufig sehr schlecht. Die Ausgebeuteten werden, wenn überhaupt, zu gering bezahlt; unter Umständen kann es bis zur Gewaltanwendung kommen.

Hinweis: Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben ihn am 14.08.2023 freigegeben.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.