Lebenslagen

Jugendwohnheime

Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden. Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:

  • sie sich in einer Ausbildung befinden,
  • sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
  • sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
  • sie berufstätig sind.

In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:

  • Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
  • Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
  • Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
  • Sozialpädagogische Begleitung,
  • Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

01.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.