Lebenslagen

Heirat im Ausland

Für die Eheschließung im Ausland verlangen manche Staaten wie zum Beispiel Italien, Österreich, Polen und Türkei ein Ehefähigkeitszeugnis.
Dieses können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. In einigen Ländern genügen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Ausland benötigen.
Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.

Ehen, die im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden, werden in Deutschland anerkannt.
Die Ehevoraussetzungen müssen vorgelegen haben und die Ehe muss in der Form geschlossen worden sein, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Eheurkunden (zum Beispiel bei Heirat in den USA) im Inland erst möglich ist nach

  • einer amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
  • Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können für eine im Ausland geschlossene Ehe einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister am deutschen Wohnort stellen.

Freigabevermerk

14.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.