Lebenslagen

Heirat im Ausland

Für die Eheschließung im Ausland verlangen manche Staaten wie zum Beispiel Italien, Österreich, Polen und Türkei ein Ehefähigkeitszeugnis.
Dieses können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. In einigen Ländern genügen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Ausland benötigen.
Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.

Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.

Ehen, die im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden, werden in Deutschland anerkannt.
Die Ehevoraussetzungen müssen vorgelegen haben und die Ehe muss in der Form geschlossen worden sein, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Eheurkunden (zum Beispiel bei Heirat in den USA) im Inland erst möglich ist nach

  • einer amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
  • Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können für eine im Ausland geschlossene Ehe einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister am deutschen Wohnort stellen.

Freigabevermerk

09.01.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.