Lebenslagen

Generelle Aus- und Einfuhrbeschränkungen

Zum Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der internationalen Sicherheit dürfen nicht alle Waren uneingeschränkt nach Deutschland eingeführt oder aus Deutschland ausgeführt werden. Für einige Produkte gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.

Für welche Warenbereiche es Verbote und Beschränkungen bei der Aus- und Einfuhr gibt, können Sie auf den Internetseiten der Bundeszollverwaltung nachlesen.

Hinweis: Bei der privaten Ausfuhr von Waren bestehen in erster Linie Beschränkungen beim Verbringen von Kulturgütern aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Neben den Einfuhrbestimmungen nach Deutschland müssen Sie auch die Ausfuhrbestimmungen Ihres Urlaubslandes beachten. Besonders, wenn Sie Kulturgüter (z.B. Kunstgegenstände oder Antiquitäten) einführen möchten, sollten Sie vorsichtig sein, da es dafür in vielen Ländern Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote gibt. Erkundigen Sie sich beim Zoll in Ihrem Urlaubsland über die geltenden Bestimmungen.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.