Lebenslagen

Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist

  • ein Beratungsinstrument für Personen mit Gebäudeeigentum sowie
  • eine Option zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).

Ziel ist es, eine Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Dies unterstützt das energiepolitische Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Das Land Baden-Württemberg möchte dieses Ziel schon fünf Jahre früher erreichen.

Legen Sie einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde vor, reduziert dies den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von 15 % auf 10 %.
Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar. Bei Nichtwohngebäuden können Sie einen Sanierungsfahrplan zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorlegen. Sie haben keine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen.

Auch Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als fünf Jahre sind. Der vom Bund entwickelte individuelle Sanierungsfahrplan wird als Darstellungsvariante der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude als gleichwertig anerkannt und kann damit im Sinne vom EWärmeG angerechnet werden.

Freigabevermerk

24.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.