Lebenslagen

Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife können Sie erreichen, indem Sie eine der folgenden Prüfungen bestehen:

  • die Abschlussprüfung an einer Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)
  • die Abschlussprüfung eines künstlerischen Studiengangs (z.B. Ballett) an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
  • die Abschlussprüfung eines Studiengangs an der Pop-, Film- oder Theaterakademie, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.

Die fachgebundene Hochschulreife mit Nachweis einer Fremdsprache berechtigt Sie je nach Schultyp, an dem Sie sie erworben wird, zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.

Den Inhabern einer fachgebundenen Hochschulreife mit der Befähigung zum Studiengang Lehramt an Grundschulen sowie zum Studiengang Lehramt Sek I an einer Pädagogischen Hochschule sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit dem Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung für Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer gleichgestellt.

Den Inhabern einer fachgebundenen Hochschulreife mit der Befähigung zum Studiengang Lehramt Sonderpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit dem Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung Fachlehrkräfte Sonderpädagogik sowie Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik gleichgestellt.

Achtung: Einzelne Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.