Lebenslagen

Biologische Vielfalt und Landwirtschaft

Biologische Vielfalt (Biodiversität) beschreibt die Gesamtheit des Lebens auf unserer Erde.

Sie umfasst die Vielfalt der

  • Lebensräume (Ökosysteme),
  • Arten innerhalb der Ökosysteme (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen und so weiter) und
  • Genetik (individuelle Eigenschaften).

Die biologische Vielfalt
ist die Basis für

  • unsere Ernährung,
  • fruchtbare Böden,
  • den Wasserhaushalt und
  • das Klima.

Die Kulturlandschaften Baden-Württembergs und ihre Artenvielfalt sind ein wesentliches Ergebnis der Nutzung und Bewirtschaftung durch unsere Land- und Forstwirtschaft.
Landwirtschaft und Forstwirtschaft tragen damit aber auch eine besondere Verantwortung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg.

Vertiefende Informationen

Auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie zahlreiche Informationen zum Zusammenspiel von Landbewirtschaftung und Biodiversität.

Um Landwirtschafts- und Naturschutzinteressen gemeinsam voranzubringen, hat die Landesregierung im Jahr 2019 die Gesetzesnovelle zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (kurz: Biodiversitätsstärkungsgesetz) auf den Weg gebracht, die vom Landtag im Jahr 2020 verabschiedet wurde.

Ziele:

  • den Bäuerinnen und Bauern weiterhin angemessene Rahmenbedingungen erhalten und schaffen, in denen sie auch in Zukunft nachhaltig und naturnah arbeiten und wirtschaften können, und
  • zugleich wichtige Naturschutzziele verankern

Vor allem im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt setzt sich die Landesregierung für die Erhaltung der Biodiversität ein.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr werden seit dem Jahr 2018 zahlreiche Projekte und konkrete Maßnahmen für mehr Biodiversität in unserer landwirtschaftlich und forstlich geprägten Kulturlandschaft umgesetzt.

Freigabevermerk

10.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.