Lebenslagen

Bildungssystem in Baden-Württemberg

Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache werden in Baden-Württemberg innerhalb des Bildungssystems durch besondere Maßnahmen gefördert.

In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht für Kinder. Diese werden normalerweise mit sechs Jahren eingeschult. Die allgemeine Schulpflicht dauert neun oder zehn Jahre. Danach folgt bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die oder der Berufsschulpflichtige den 18. Geburtstag feiert, die Berufsschulpflicht.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.10.2023 freigegeben.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.