Lebenslagen

Berufsschule

Die Berufsausbildung im dualen System findet an zwei Orten statt: im Betrieb und in der Berufsschule.

In den Betrieben wird die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen zu ermöglichen.

Für Jugendliche besteht bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht, wenn sie

  • ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
  • keine weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen.

Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind berufsschulpflichtig, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.

Es gibt:

  • gewerbliche Berufsschulen
  • kaufmännische Berufsschulen
  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschulen
  • landwirtschaftliche Berufsschulen

Die Berufsschule findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Die betriebliche Berufsausbildung beginnt in der Regel nach Ende der Sommerferien und dauert - je nach Ausbildungsberuf - zwei bis dreieinhalb Jahre. Wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in gekürzter Zeit erreicht wird, hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Schulabschlüssen oder bei einer Umschulung für Erwachsene möglich. Zudem können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Berufsschulabschlussprüfung sowie:

  • im Handwerk mit der Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung,
  • im kaufmännischen Sektor und in weiteren Dienstleistungssektoren mit der Gehilfenprüfung.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Berufsbildungsgesetz (BBiG):

  • § 2 Lernorte der Berufsbildung
  • § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
  • § 45 Zulassung in besonderen Fällen

Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG):

  • § 77 Beginn der Berufsschulpflicht
  • § 78 Dauer der Berufsschulpflicht

Freigabevermerk

06.11.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.