Lebenslagen

Arbeiten außerhalb der EU

Die Regelungen bezüglich Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Bei Fragen, insbesondere zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht im künftigen Gastland, sollten Sie sich in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland wenden.

Vertiefende Informationen

  • Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 27.11.2018 freigegeben.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
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Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.