Lebenslagen

Alleinerziehende

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.

Vertiefende Informationen

  • Näheres zum Unterhalt können Sie im Kapitel "Scheidungsfolgen" nachlesen. Sie finden dort auch Informationen zu Themen wie Elterliche Sorge und Umgangsrecht.
  • Bei Erziehungsproblemen, können Sie sich an eine Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Kontakt zu Beratungsstellen, die neben Paarberatung meist auch Beratung in Erziehungsfragen anbieten, finden Sie im Kapitel "Hilfen und Beratungsstellen für Familien".
  • Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel "Hilfen zur Erziehung".
  • Als Alleinerziehender kommen selbstverständlich auch alle finanziellen Hilfen für Familien für Sie in Betracht. Im gleichnamigen Kapitel finden Sie die einzelnen Hilfsangebote als Verfahrensbeschreibungen aufgelistet.
  • Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung.

Freigabevermerk

24.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.