Lebenslagen

Abfallentsorgung und Müllgebühr

Die Abfallentsorgung ist in Baden-Württemberg Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Über das für Ihre Stadt beziehungsweise Ihren Landkreis geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Abfallbehörde/ Ihres Abfallwirtschaftsbetriebs näher informieren.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind. Auskünfte und Beratung erhalten Sie auch schriftlich oder telefonisch.

Für viele Abfallarten gibt es besondere Bestimmungen, beispielsweise:

Altpapierentsorgung

Altpapier umfasst Zeitungen, Prospekte, Illustrierte, Büroaltpapier und meist auch Pappen und Kartonagen. Dieses kann je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises entweder über die Altpapierabfuhr abgeholt oder zu örtlichen Altpapiercontainern oder Wertstoffhöfen gebracht werden.
In vielen Kommunen werden separate Abholungen von Papier angeboten, die teilweise noch durch Sammelaktionen örtlicher Vereine ergänzt werden.

Wilder Müll

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen und an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal beseitigt oder abgelagert werden ("Littering"). Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein.
Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden.

Informationen zur Entsorgung weiterer Müllarten (z.B. Bioabfall, Problemstoffe, Elektroaltgeräte, Glas, Verpackungen, Batterien, Altkleider oder Sperrmüll) finden Sie in den zugehörigen Leistungen.

Freigabevermerk

09.04.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.